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   BVerwG, 04.10.1993 - 6 P 30.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6779
BVerwG, 04.10.1993 - 6 P 30.92 (https://dejure.org/1993,6779)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1993 - 6 P 30.92 (https://dejure.org/1993,6779)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1993 - 6 P 30.92 (https://dejure.org/1993,6779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung einer Universität: Zeitpunkt für Erörterung einer Bewerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Universität - Schwerbehindertenvertretung - Bewerbung eines Schwerbehinderten - Abgabe des Einstellungsvorschlags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 1994, 26
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1993 - 6 P 30.92
    Das Beschwerdegericht und auch das Verwaltungsgericht sind mit Recht davon ausgegangen, daß Rechtsstreitigkeiten über Rechte der Schwerbehindertenvertretung gegenüber dem Dienststellenleiter von den Verwaltungsgerichten im Beschlußverfahren zu entscheiden sind (so auch BAG , Urteil vom 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - PersV 1990, 180 sowie für die Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung Beschluß vom 17. März 1983 - BVerwG 6 P 30.82 - Buchholz 238.31 § 86 BaWüPersVG Nr. 3).
  • BVerwG, 17.03.1983 - 6 P 30.82

    Zum Verfahren bei Anfechtung der Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1993 - 6 P 30.92
    Das Beschwerdegericht und auch das Verwaltungsgericht sind mit Recht davon ausgegangen, daß Rechtsstreitigkeiten über Rechte der Schwerbehindertenvertretung gegenüber dem Dienststellenleiter von den Verwaltungsgerichten im Beschlußverfahren zu entscheiden sind (so auch BAG , Urteil vom 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - PersV 1990, 180 sowie für die Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung Beschluß vom 17. März 1983 - BVerwG 6 P 30.82 - Buchholz 238.31 § 86 BaWüPersVG Nr. 3).
  • BVerwG, 04.10.1993 - 6 P 31.92

    Erfüllung der Pflichten des Arbeitgebers mit der Zusendung der

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1993 - 6 P 30.92
    Parallelentscheidung, BVerwG , 1993-10-04, 6 P 31/92.
  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 23 LG 5583/03

    Teilnahme der Vertrauensperson der Schwerbehinderten an Personalratssitzungen

    Das BVerwG vertritt zur Geltendmachung von Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung gegenüber der Dienststelle die Auffassung, dass darüber ebenfalls im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden ist (BVerwG B. v. 4.10.1993 - 6 P 30.92 - PersR 1994, 26, 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1994 - 1 A 2213/91

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der dienstlichen Beurteilung von

    Vgl. OVG NW, Beschluß vom 3.11.1993 - 1 B 2121/93.PVL - siehe im übrigen zur Zulässigkeit personalvertretungsrechtlicher Beschlußverfahren der Schwerbehindertenvertretung: BVerwG , Beschlüsse vom 17.3.1983 - 6 P 30.82 -, Buchholz 238.31 § 86 BaWü PersVG Nr. 3 und vom 29.4.1983 - 6 P 14.81 -, Buchholz 238.3 A § 25 BPersVG Nr. 6; OVG NW, Beschluß vom 22.5.1985 - CL 14/84 -, DÖD 1986, 72 (jeweils zur Wahlanfechtung); BAG , Urteil vom 21.9.1989 - 1 AZR 465/88 -, BAGE 62, 382 = PersV 1990, 180; BVerwG , Beschluß vom 4.10.1993 - 6 P 30.92 -, PersR 1994, 26 (jeweils zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung im Einstellungsverfahren); BayVGH, Beschluß vom 17.3.1993 - 18 P 92.3526 -, PersR 1993, 520; Dörner, SchwbG , § 26 IX.
  • BVerwG, 04.10.1993 - 6 P 31.92

    Erfüllung der Pflichten des Arbeitgebers mit der Zusendung der

    - Parallelsache zu BVerwG 6 P 30.92 -.
  • VG Frankfurt/Main, 20.11.1995 - 9 G 3166/95

    Anspruch einer Frauenbeauftragten auf Zuleitung eines

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin kann nämlich die Schwerbehindertenvertretung ihre Beteiligungs- und Unterrichtungsrechte im Streitfall gerichtlich klären lassen und damit auf diese Weise auch durchsetzen, wobei allenfalls streitig ist, ob insoweit das personalvertretungsrechtliche bzw. arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren gegeben ist ( BAG, Urteil vom 21.09.1989 - 1 AZR 465/88 - PersR 1990, 49 ff.; BVerwG, Beschluß vom 04.10.1993 - 6 P 30.92 - PersR 1994, 26, 27) oder das Urteilsverfahren (Neumann/Pahlen, 8. Aufl., § 26 SchwbG Rn. 25; Jung/Cramer, 3. Aufl., § 26 SchwbG Rn. 23; nicht wiederholt in der 4. Aufl. von Cramer).
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